Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 2026-05-09
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Zhobro Montagebau, <ADDRESS> (im Folgenden „Auftragnehmer") und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (im Folgenden „Auftraggeber") über die Lieferung und Montage von Fenstern, Außen- und Innentüren sowie zugehörigen Bauleistungen (z. B. Demontage, Entsorgung, Verputzarbeiten, Beschattung).
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(3) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Darstellungen auf der Webseite – insbesondere im Konfigurator – stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum). Die im Konfigurator angezeigten Preise sind unverbindliche Vorkalkulationen auf Basis der vom Auftraggeber gemachten Angaben.
(2) Mit Übermittlung einer Anfrage oder einer Konfigurator-Bestellung gibt der Auftraggeber ein Angebot zum Abschluss eines Werkvertrages ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftragnehmer dieses Angebot in Textform (E-Mail genügt) annimmt; die automatisierte Eingangsbestätigung gilt nicht als Annahme.
(3) Die digitale Annahme eines vom Auftragnehmer unterbreiteten Angebots durch den Auftraggeber wird mit IP-Adresse und Zeitstempel protokolliert; der Auftraggeber stimmt dieser Protokollierung mit Annahme ausdrücklich zu.
§ 3 Aufmaß und Mitwirkungspflichten
(1) Vor Fertigung führt der Auftragnehmer ein verbindliches Aufmaß am Bauvorhaben durch. Die im Aufmaß festgestellten Maße und Gegebenheiten sind für die Fertigung verbindlich.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass am vereinbarten Montagetag freier Zugang zur Baustelle, Strom (230 V), Wasser, ein Stellplatz für das Montagefahrzeug sowie ausreichend Bewegungs- und Lagerraum vorhanden sind. Möbel und empfindliche Gegenstände im Arbeitsbereich sind vom Auftraggeber zu entfernen oder abzudecken.
(3) Verzögert oder verhindert der Auftraggeber die Leistungserbringung durch Verletzung dieser Mitwirkungspflichten, kann der Auftragnehmer die hierdurch entstandenen Mehrkosten (insb. vergebliche Anfahrt, Wartezeit) gesondert in Rechnung stellen.
§ 4 Leistungsumfang
Geschuldet sind Lieferung, fachgerechter Einbau gemäß den Vorgaben des Leitfadens zur Montage von Fenstern und Haustüren (RAL-Montage) sowie – soweit beauftragt – Demontage und Entsorgung der Altelemente. Mehrleistungen, die sich erst während der Ausführung als notwendig erweisen (z. B. Maurerarbeiten, Statikertüchtigung), werden nur nach gesonderter Vereinbarung in Textform und gegen zusätzliches Entgelt erbracht.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung wird wie folgt fällig: 30 % Anzahlung bei Vertragsschluss (Materialbeschaffung), 60 % bei Lieferung der Elemente, restliche 10 % nach Abnahme. Abweichende Zahlungspläne werden im Auftrag verbindlich geregelt.
(3) Zahlungsmittel: SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder Klarna (Ratenkauf, Rechnung). Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe Payments Europe Ltd. bzw. Klarna Bank AB; deren AGB und Datenschutzhinweise gelten ergänzend.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB).
§ 6 Lieferzeit, höhere Gewalt
Lieferzeiten werden in der Auftragsbestätigung verbindlich vereinbart, vorbehaltlich rechtzeitiger und vollständiger Selbstbelieferung durch den Hersteller. Ereignisse höherer Gewalt (Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Energie- oder Rohstoffengpässe, Pandemien) verlängern die Frist um die Dauer der Behinderung zuzüglich angemessener Anlaufzeit.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt das Eigentum an den gelieferten Materialien, soweit rechtlich möglich, beim Auftragnehmer. Mit Einbau wesentlicher Bestandteile in das Gebäude gemäß §§ 93, 94 BGB endet der Eigentumsvorbehalt; der Auftraggeber tritt insoweit etwaige Ansprüche gegen Dritte sicherungshalber an den Auftragnehmer ab.
§ 8 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung führen die Parteien eine förmliche Abnahme im Sinne des § 640 BGB durch. Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt; festgestellte Mängel sind dort zu dokumentieren.
(2) Nimmt der Auftraggeber das Werk trotz Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab, obwohl er hierzu verpflichtet ist, gilt die Abnahme nach Ablauf der Frist als erfolgt (§ 640 Abs. 2 BGB). Auf diese Rechtsfolge wird der Auftraggeber in der Aufforderung gesondert hingewiesen.
(3) Die Inbenutzungnahme des Werkes durch den Auftraggeber gilt – vorbehaltlich ausdrücklich vorbehaltener Rügen – als konkludente Abnahme.
§ 9 Gewährleistung, Mängelrüge
(1) Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Bei Bauwerksleistungen beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).
(2) Offensichtliche Mängel sind im Abnahmeprotokoll zu rügen, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen.
(3) Im Rahmen der Nacherfüllung hat der Auftragnehmer das Recht, zwischen Mangelbeseitigung und Neulieferung zu wählen, soweit keine der beiden Varianten für den Auftraggeber unzumutbar ist.
§ 10 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine darüber hinausgehende Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
§ 11 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Bei nach Kundenspezifikation gefertigten Waren – insbesondere maßgefertigten Fenstern und Türen – ist das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen. Einzelheiten und Ausnahmen entnehmen Sie bitte unserer Widerrufsbelehrung.
§ 12 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe unserer Datenschutzerklärung.
§ 13 Streitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG). Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) erreichen Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die zwingenden Bestimmungen des Verbraucherschutzrechts am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Auftraggebers bleiben unberührt.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Aachen.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sowie aller Erklärungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.